Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der MXT Marketing GmbH, Hellweg 24, 44787 Bochum (nachfolgend „Agentur"), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Marketingdienstleistungen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Beginn der Leistungserbringung.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Die Schriftform wird auch durch E-Mail gewahrt.
§ 3 Leistungsumfang
Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Sie schuldet eine fachgerechte Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.
Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden verbleibt bei der Agentur.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der befugt ist, Entscheidungen im Rahmen des Projekts zu treffen.
Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Agentur. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Bei laufenden Betreuungsverträgen erfolgt die Abrechnung monatlich. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Für Einzelprojekte kann die Agentur angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Die Schlussrechnung wird nach Abnahme der Leistung erstellt.
§ 6 Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, die von der Agentur erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsmitteilung zu prüfen und abzunehmen. Beanstandungen sind schriftlich und konkret zu benennen.
Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Die Agentur wird den Kunden bei Übergabe auf diese Rechtsfolge hinweisen.
§ 7 Nutzungsrechte
Die Agentur räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen ein, soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.
Die Einräumung weitergehender oder ausschließlicher Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten Vereinbarung und gesonderter Vergütung.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und weder Dritten zugänglich zu machen noch anderweitig zu verwerten. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 9 Haftung
Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
Laufzeitverträge werden für eine Mindestlaufzeit von drei Monaten geschlossen. Sie verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bochum, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: August 2026